Wissenswertes


"Konflikte fair regeln" - lautet das Ziel von Mediationsgesprächen. In gemeinsamen Gesprächen mit allen Konfliktbeteiligten sollen dauerhafte Lösungen gefunden werden. Oft beginnt Vermittlung damit, wieder Gesprächsbereitschaft herzustellen. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, zu dem alle "Ja" sagen können.

Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten bereit sind, Konflikte zu verhandeln und Entscheidungen selbst zu treffen. Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Wichtig ist, dass die Beteiligten den Konflikt lösen wollen.

Mediatoren (=Vermittler) haben die Aufgabe, die Gespräche zu führen. Sie führen die Konfliktparteien Schritt für Schritt durch den Konflikt. Mediatoren unterstützen jede Partei gleichermaßen und in sind jedem Fall unparteiisch.

Co-Mediation wird immer von zwei MediatorInnen durchgeführt. Neben der Mediatorenausbildung bringen die Mediatoren auch ihren Grundberuf ein. Wir selbst sind Juristin und Psychotherapeut.



Der Begriff „Mediation“ bedeutet Vermittlung

Gemäß § 1 Abs. 1 ZivMediatG ist Mediation "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen".

Eine Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechtsmediation) bearbeitet Konflikte, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).