Kosten

Honorar:
Die Mediation wird nach Zeitaufwand auf Stundenbasis pro Mediator abgerechnet.
Die Höhe dieses Stundensatzes richtet sich nach Art und Umfang des Sachverhaltes sowie nach der Anzahl der Teilnehmer (Medianden) an der Mediation.


In der ersten Sitzung werden die Rahmenbedingungen mit allen Teilnehmenden besprochen. Über Auftrag, Inhalte und Kostenteilung wird eine Vereinbarung geschlossen.

In Familiensachen (Trennung /Scheidung) gibt es die Möglichkeit der geförderten Mediation.

Mediationen in Zusammenhang mit Scheidung / Trennung, Obsorge- und Besuchsrecht werden in Österreich über das FLAG §39c gefördert. Gefördert wird nur CoMediation. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Je nach Familieneinkommen und Anzahl der Kinder ist ein Selbstbehalt zwischen € 0,00 und € 220,00 pro Stunde zu entrichten.

Geförderte Familienmediation nach § 39c FLAG

Informationsblatt MediandInnen zu § 39c FLAG

Tariftabelle BMFJ