Honorar: |
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| Die Mediation wird nach Zeitaufwand auf Stundenbasis pro
Mediator abgerechnet.
Die Höhe dieses Stundensatzes richtet sich nach Art und Umfang des
Sachverhaltes sowie nach der Anzahl der Teilnehmer (Medianden) an der
Mediation.
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In Familiensachen gibt es die Möglichkeit der geförderten
Mediation.
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Auftrag: In der ersten Sitzung werden die Rahmenbedingungen mit allen TeilnehmerInnen besprochen und eine Vereinbarung über Auftrag an die
Mediatoren, Kostenteilung der Medianden und Inhalte der Mediation geschlossen.
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| Das Honorar kann jeweils am Ende der Sitzung bezahlt werden. | ||