Höhe der Förderung: |
||
Die MediandInnen zahlen je nach Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder 0% bis 100% vom Honorar des MediatorInnenteams (von € 0,00 bis € 182,00 inkl. Mwst pro Stunde). Die Höhe der Förderung entnehmen Sie der Tariftabelle des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. |
||
|
Familieneinkommen: |
||
|
Selbstbehalt: Im Rahmen der ersten Sitzung errechnen wir mit Ihnen Ihren Selbstbehalt. Nur diesen müssen Sie im Rahmen der Mediationssitzungen bezahlen, üblicherweise am Ende der Sitzungen. Wenden Sie sich unverbindlich zur konkreten Errechnung an uns. |
||
| Vorzulegen sind Einkommensnachweise, die das Einkommen zu Beginn der Mediation belegen. - Bei unselbstständigem Einkommen: Lohnzettel von drei aufeinanderfolgenden Monaten oder Jahreslohnzettel
|
||