Allgemeines: |
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| Entsprechend dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) kann das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
(BMGFJ) Mediationen, welche bei besonders qualifizierten MediatorInnenteams durchgeführt werden,
finanziell fördern.
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Gefördert wird Familienmediation in Sachen - Trennung / Scheidung - Obsorge - Unterhalt - Besuchskontakte
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Dauer: Es werden maximal 12 Stunden Mediation gefördert. Sollten im
Ausnahmefall weitere Stunden erforderlich sein, so müssen diese von den KlientInnen zur Gänze selbst bezahlt werden.
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| Förderungsempfänger: Die Förderung steht den KlientInnen
(MediandInnen) zu, welche die Mediation in Anspruch nehmen.
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| Auf diese Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch! | ||