Entsprechend dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) kann das Bundesministerium für Familie und Jugend (BMGFJ) Mediationen, welche bei besonders qualifizierten MediatorInnenteams durchgeführt werden, finanziell fördern.
Gefördert wird Familienmediation in Sachen:
- Trennung / Scheidung
- Obsorge
- Unterhalt
- Besuchskontakte
Dauer: Es werden maximal 12 Stunden Mediation gefördert. Sollten im Ausnahmefall weitere Stunden erforderlich sein, so müssen diese von den KlientInnen zur Gänze selbst bezahlt werden.
Förderungsempfänger: Die Förderung steht den KlientInnen (MediandInnen) zu, welche die Mediation in Anspruch nehmen.
Auf diese Förderung besteht jedoch kein Rechtsanspruch!
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Informationsblatt MediandInnen.pdf | 6.06 KB |
| Checkliste geförderte Mediation | 5.05 KB |
| Antragsformular geförderte Mediation | 17.28 KB |